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Projektierung

Schon während dieser Phase der Projektierung unterstütze ich Sie als meinen Kunden gern bei der intensiven Grundstückssuche.
Im Vorfeld dieser Grundstückssuche bietet sich schon einmal das erste Kapitel des von mir vorbereiteten Checklisten-Systems zur Nutzung an, um auch einem unerfahrenen Bauherren über die ersten Hürden hinweg zu helfen und auch möglichst jede Kleinigkeit mit in die Betrachtung einzubeziehen.

Viele Gemeinden bieten bei der Vermarktung von gemeindeeigenen Flächen oft bevorzugt jungen Familien relativ preiswerte Grundstücke an.
Erkundigen Sie sich doch einfach einmal auf dem Bauamt, oft nennt sich dieser Fachbereich "Planen, Bauen, Umwelt" oder ähnlich, Ihrer Bauort-Wunschgemeinde oder informieren Sie sich auf deren Internet-Auftritt.
Auf der Internetseite meines Wohnortes, der Gemeinde Wallenhorst, finden Sie ebenfalls eine ganze Reihe Tipps für Bauwilligen.

Ist erst einmal ein Grundstück in die nähere Wahl gekommen, berate ich Sie gern hinsichtlich der Durchführbarkeit Ihrer Bauwünsche auf diesem Grundstück.
An dieser Stelle gibt es eine ganze Reihe von Dingen zu beachten. Hierzu zählen selbstverständlich der Bebauungsplan nebs seinen textlichen Festsetzungen, die Abmessungen des Grundstücks, seine Ausrichtung und dessen Zuwegung in Bezug auf die Himmelsrichtungen, eine eventuelle Hanglage uns so weiter und so fort.

Bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer des Grundstücks dürfen Sie auf meine Hilfe zählen.

... kann der Bagger anrücken und die Baugrube ausheben.

Nachdem ein passendes Grundstück gefunden ist und alle Formalitäten erledigt sind, das heißt auch die Baugenehmigung vorliegt ...

... kann der Bagger anrücken und die Baugrube ausheben.

Wichtiger Hinweis:

War Ihnen bewusst, dass die zu entrichtende Grunderwerbssteuer sowie die Gerichts- und Notargebühren in der Regel auf den gesamten Kaufpreis angerechnet werden?
Dies kann bei Erwerb eines Grundstücks incl. errichtetem Wohnhaus, so wie es oft von so genannten Schlüsselfertig-Unternehmen angeboten wird, gegenüber dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks durchaus mehrere tausend Euro zu Ihren Ungunsten ausmachen.